KONDITIONEN
• Überbrückungshilfe ist ein wesentlicher Bestandteil des Konjunkturpakets für kleine und mittelständische Unternehmen
• Anträge nur in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer
• Anträge bis zum 31.08.2020 möglich
• generell höchstmögliche Fördersumme liegt bei 150.000 Euro
• Programmlaufzeit von Juni bis August 2020, Förderhöchstdauer 3 Monate
Voraussetzungen
• Für Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, Selbstständige und gemeinnützige Organisationen
• Antrag nur möglich, wenn Antragsberechtigter sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfond qualifiziert
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